
Markierungen vor der Bahnüberführung © Thorsten Kukuk
Neue Radverkehrsinfrastruktur im Scherbsgraben
Die neue Radverkehrsinfrastruktur zwischen Parkstraße und Bahnunterführung ist freigegeben.
Lange hat es gedauert, aber jetzt gibt es endlich eine vernünftige Radverkehrsinfrastruktur im Scherbsgraben zwischen Bahnunterführung und Parkstraße. Sie war dringend notwendig, damit Radfahrer sicher die Steigung gegen den Autoverkehr hochfahren können.
Aus Richtung der Bäder (Hallenbad, Freibad, Fürther Mare) kommend gibt es schon gleich das erste Problem: es ist noch immer nicht allen Autofahrern bekannt, das sie auf einem Radschutzstreifen nicht halten oder parken dürfen, hier wären es aktuell mindestens 55€.
Wie eigentlich alle Bahnunterführungen in Fürth ist auch diese viel zu schmal, so das sich Radfahrer und Fußgänger den Fußweg teilen müssen. Leider ist es kein gemeinsamer Fuß-/Radweg geworden, sondern das Fürth typische “Fußweg mit Rad frei”.
Am anderen Ende der Unterführung werden Fußgänger und Radfahrende wieder schön getrennt.
Schmal, aber sicher. Auf dem neuen Radfahrstreifen geht es dann die Steigung hoch.
Vor der Bahnüberführung wird es dann noch mal eng und gefährlich: der Fußweg wird auf die Straße mit den Radfahrstreifen zusammen geführt. Eigentlich hätte es hier schon längst eine neue und breitere Brücke gebraucht. Die Ausrede der Stadt, das es so schwierig ist, weil Sperrpausen von der DB gebraucht werden, kann man so nicht akzeptieren: zum einen gab es in den letzten Jahren Totalsperren der Strecke wegen Bauarbeiten am Gleis, die genutzt hätten werden können, zum anderen zeigt die neue, provisorische Brücke über die Gleise der Theodor-Heuss-Straße, das es mit dem notwendigen Willen kein Problem ist, auch auf stark befahrenden Strecken für Brückenabrisse und Neubauten solche Sperrpausen zu bekommen.
Ende des Radfahrstreifen nach der Bahnüberführung und Trennung vom Gehweg. Aber typisch für Fürth werden am Ende von Radverkehrsinfrastruktur die Radfahrer nicht auf die Straße sondern auf einen Gehweg geleitet. Wer hier nicht links oder rechts abbiegen möchte, sondern gerade aus weiter fahren möchte, landet unweigerlich auf dem Gehweg. Der Radfahrstreifen hätte weiter links auf der Fahrspur gerade aus enden müssen.
Gegenrichtung: auch wenn bisher keine Parkverbotsschilder angebracht wurden, darf hier nicht geparkt werden, weil die keine Restfahrbahnbreite von 3,05m mehr gegeben ist. Als Folge müssen die anderen Autofahrer verbotener Weise auf den Radfahrstreifen ausweichen.
Wie zu sehen ist, gibt es noch einige Stellen, die verbessert werden könnten. Aber das sind eher Kleinigkeiten verglichen mit dem großen Nutzen endlich sicher die Steigung hoch radeln zu können.
Zuletzt am 23. Mai aktualisiert.














