
Fahrraeder stehen zusammen gequetscht im Regen da kein Fahrradraum vorhanden ist © ADFC Fürth
Stellplatz-Chaos statt Vereinfachung? Satzungsentwürfe als Geschenk an Bauträger
Stellplatz-Chaos statt Vereinfachung? Satzungsentwürfe belasten künftige BewohnerInnen durch Geschenke an Bauträger.
„Bitte nicht an etwas rumdoktern, was bislang doch gut funktioniert!“ mahnen ADFC, VCD und FUSS e.V. angesichts der am 30.07. anstehenden Stadtratsentscheidung zur Stellplatzsatzung.
Im Rahmen der von der Landesregierung beschlossenen „Entbürokratisierung“ muss die Stellplatzsatzung nun umständlich an die neuen Regeln aus München angepasst werden. Zur Wahl stehen neben der schlichten „Übersetzung“ der aktuellen, bewährten Stellplatzsatzung auch zwei neue Varianten.
Leider fehlen jedoch in den beiden abweichenden Entwürfen wichtige Teile der aktuellen Satzung. Versteckt unter sehr unübersichtlicheren Formulierungen, bei denen sich vor allem die versprochene Entbürokratisierung nicht erkennen lässt, werden künftigen Bauträgern damit Anreize gesetzt, an etlichen Stellen Abstriche zu machen. Das minimale Planungsersparnis auf ihrer Seite geht zu Lasten der Menschen, die dann künftig in den Projekten leben müssen und leider oft erst nach Kauf oder Bezug merken, dass hier an Selbstverständlichkeiten gespart wurde.
Besonders übel schlägt dabei der Rückschritt bei den Fahrradabstellplätzen zu Buche. Die neuen Varianten streichen Festlegungen zu deren Ausgestaltung. Wer einen Neubau aus der Zeit vor dieser Anpassung bewohnt, weiß, dass Bauträger damit unweigerlich viel zu kleine, schlecht zugängliche und verwinkelte Räume als Fahrradkeller anbieten. Die Nutzbarkeit der Räume für den vorgesehenen Zweck wurde dabei häufig ebenso wenig bedacht, wie die Frage ob überhaupt Fahrradständer hineinpassen. Diese Verantwortung drückt man nun wieder an die künftigen EigentümerInnen ab, die dann ihr blaues Wunder erwartet. Auf den häufig Spitz-auf-Knopf geplanten Grundstücken ist in der Regel auch kein Platz um an anderer Stelle Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Damit nicht genug: Durch einen lächerlich günstigen Ablösepreis wird Bauträgern dann auch noch nahegelegt, sich selbst von diesem minimalen Stellplatzerfordernis freizukaufen. So bleibt von der in den Hochglanzprospekten des Neubauprojekts verkauften Nachhaltigkeit in der Realität nichts übrig. Die künftigen BewohnerInnen der, nicht mehr ganz so glänzenden, Gebäude müssen dann ihre Räder in ihren winzigen 3 qm Kellern unterbringen, wenn sie nicht von der nächsten Straßenlaterne geklaut werden sollen.
Angesichts der Streichung der Behindertenparkplätze fragt sich, was der Anfang des Jahres aufgelösten Inklusionsbeirat dazu bemerken würde. Auch die Verfügbarkeit eines Behindertenparkplatzes ist nichts, wofür der Wohnungsmarkt von alleine sorgt, denn meinst ist es nichts worauf eine Person, die eine Wohnung kauft oder mietet, achtet. Spätestens jedoch, wenn man doch z.B. aufgrund eines Unfalls oder zunehmenden Alters auf einen entsprechenden Stellplatz angewiesen wird, belastet es besonders, wenn der nicht auf dem eigenen Grundstück gefunden werden kann. Stattdessen muss er aufwändig in öffentlichem Raum beantragt, gefunden und eingerichtet werden. Das belastet dann auch die Nachbarschaft, der das öffentlichen Raum kostet.
Nun bleibt nur zu hoffen, dass der Fürther Stadtrat am 30.07.2025 gegen die beiden Varianten mit einer umfassenden Verkomplizierung unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“ stimmt. Die bisherige Regelung ist umfassend und ausgewogen. Sie ist historisch gewachsen indem man bisherige Defizite damit ausräumte. Sie wurde im Sinne der Menschen gestaltet, die mit dem, was Bauträger bauen später leben müssen. Auf dem Rücken dieser Leute und auch aller übrigen Fürther BürgerInnen Bauträgern teure Geschenke zu machen wäre insoweit hochgradig unsozial.